Gefahrstoffkataster der Universität Siegen
https://gefahrstoffkataster.zv.uni-siegen.de/
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Jeder Unternehmer ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, ein Verzeichnis über seine im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu erstellen (Gefahrstoffverordnung § 6 Abs. 10; TRGS 400).
Der Kanzler der Universität Siegen hat diese Unternehmerverantwort an die Hochschullehrer übertragen.
Näherer Informationen zu dem Programm erhalten sie unter:
am 24.6.2018 haben wir Ihre open-enventory-Inventardatenbanken auf das neue System Sciformation ELN umgestellt.
Das Gefahrstoffverzeichnis der Universität Siegen ist nur im Universitätsnetz oder über einen VPN-Zugang zu erreichen.