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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Universität Siegen hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen An­wen­dungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.uni-siegen.de (ohne Subdomains) gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier In­for­ma­ti­ons­tech­nik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die zentralen Webseiten der Universität Siegen sind mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Barrierefreiheitstest auf BITV 1.0 (Level 2) und WACG 2.0 (Level AA) über
(https://wave.webaim.org)

Zuletzt geprüft am: 07. Juni 2023

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • Über den Webauftritt bereitgestellte Dokumente (z.B. im PDF-Format) liegen teilweise nicht in einer barrierefreien Fassung vor.
  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente in Microsoft-Office-Formaten (.doc/.docx, ppt/pptx, xls/xlsx) sind teilweise nicht barrierefrei.
  • In den Webauftritt eingebundene Videos sind nicht barrierefrei.
  • Für Bilder und grafische Elemente sind teilweise keine oder nur unzureichende Alternativen vorhanden.
  • Überschriftenhierarchien werden teilweise nicht eingehalten.
  • Kontrastfehler: Teilweise sehr geringer Kontrast zwischen Text- und Hintergrundfarben.
  • Listeneinträge sind teilweise nicht korrekt ausgezeichnet.
  • Die sichtbare Reihenfolge von Seitenelementen weicht teilweise von der Reihenfolge im Quelltext ab.
  • Links sind teilweise nicht klar verständlich ausgezeichnet.
  • Tabellen besitzen teilweise keine ausgezeichneten Zeilen- und Spaltenüberschriften zur Strukturierung.
  • Auf der Startseite fehlt die Bereitstellung der Erläuterungen über die Website in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.

Begründung

Der Webauftritt der Universität Siegen ist sehr umfangreich und umfasst mehr als ca. 100.000 Webseiten. Diese werden regelmäßig bearbeitet. Trotz großer Sorgfalt, Schulungskonzepten und Support durch zentrale Stellen sind redaktionelle Versäumnisse bzgl. der Barrierefreiheit beim Aufbau von Webinhalten nicht vollständig auszuschließen.

Über die Webseiten der Universität Siegen wird eine größere Anzahl von PDF-Dokumenten bereitgestellt. Ein großer Teil davon wurde vor dem 23.09.2018 erstellt. Für diese Dokumente ist ein barrierefreier Zugriff nicht sichergestellt. Wir bemühen uns jedoch, die Barrierefreiheit dieser Dokumente im Zuge von Überprüfungs- und Erneuerungsprozessen zu gewährleisten.

Im Rahmen von Schulungen fördern wir die Kenntnisse und Fähigkeiten der Angehörigen der Universität Siegen zur Erstellung möglichst barrierefreier PDF-Dokumente und -Formulare.

Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.

Barrierefreiheit im Campusmanagementsystem unisono

Siehe hierzu:
https://unisono.uni-siegen.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/utilities/accessibilityStatement.faces

Kontaktformular

Hinweis:

Die Universität Siegen ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung, die Zugänglichkeit unserer Webseiten zu verbessern, indem Sie vorhandene Barrieren melden.

Hier finden Sie das Kontaktformular, mit dem Sie uns auf bestehende Barrieren auf den Webseiten der Universität Siegen informieren können.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes wenden und bei Bedarf ein Schlichtungsverfahren einleiten. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Sie können auch die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
 

 
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