Die zentrale Sicherheitsunterweisung ist notwendig, damit Sie ein Laborpraktikum besuchen können. Im Lehramt HRSGe liegt das erste Laborpraktikum im 2. Fachsemester, im Lehramt GyGe erst im 3. Fachsemester. Weil die zentrale Sicherheitsunterweisung nur einmal im Jahr angeboten wird, müssen Erstsemesterstudierende im Lehramt HRSGe die Sicherheitsunterweisung in ihrem 1. Fachsemester belegen, Studierende im Lehramt GyGe können die Sicherheitsunterweisung im 1. oder 3. Fachsemester belegen.
Wenn Sie Mathematik nicht als Fach studieren, empfehlen wir für das Lehramt Gy/Ge bzw. Bk dringend den Besuch eines Vorkurses Mathematik